Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Krankheitskosten wenn ...
... mit den Ländern mit denen ein Sozialverischerungsabkommen besteht.
Zudem entspricht der Versicherungsschutz nur den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Denken Sie deshalb rechtzeitig an den Krankenversicherungsschutz im Ausland für sich bzw. Ihre ganze Familie - damit Sie nicht auf allen Krankheitskosten sitzen bleiben.
- Angeboten wird in der Regel eine Jahrespolice oder eine Versicherung für die einzelne Reise.
- Auch für Geschäfts- und Ausbildungsreisen mit längerfristigen Auslandsaufenthalten werden spezielle Krankenversicherungen für das Ausland angeboten.
- Privat Krankenversicherte sind ohnehin im Ausland versichert: Ihr Schutz gilt weltweit. Doch prüfen Sie, ob alles versichert ist, z. B. ist der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer eingeschlossen!
Ergänzen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz sinnvoll mit zusätzlichen Service-Leistungen - Für Familien gilt meist ein besonders günstiger Familienbeitrag.