Video Krankenzusatz
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Die Frage, ob man sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte, hängt maßgeblich vom Jahreseinkommen der zu versicherten Person ab.
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenkasse |
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne bzw. nur mit geringem Einkommen |
ab Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (ändert sich jedes Jahr); jedes Familienmitglied muss extra versichert werden, |
Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen (Solidaritätsprinzip) bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
Beiträge sind abhängig vom Tarif, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (Äquivalenzprinzip) |
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse |
freie Arztwahl |
eingeschränkte Wahl des Krankenhauses (Einweisung in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser) |
freie Krankenhauswahl; Unterbringung in Einzelzimmer und Chefarztbehandlung (je nach Tarif) |
Krankenschutz im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen; Keine Übernahme der Rücktransportkosten nach Krankenbehandlung im Ausland |
Unbegrenzter europaweiter Krankenschutz; und je nach Gesellschaft weltweiter Krankenschutz meist mit zeitl. Begrenzung |
Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel nur auf Rezept der Vertragsärzte (außer zuzahlungsfreie Medikamente) |
Volle Erstattung aller notwendigen Medikamente auf Rezept der Ärzte |
Für Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik usw. muss der Patient oft zuzahlen |
Volle Erstattung aller notwendigen Heilbehandlungen |
Beitragsfreiheit während dem Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
Gesetzlich festgelegter Versicherungsschutz; Gestaltung bedingt möglich durch Wahltarife bei den einzelnen Krankenkassen |
Individuelle Gestaltung: gewünschte Leistungen werden vertraglich festgelegt, z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung; seit Gesundheitsfonds: Basistarif |
keine Kostenübernahme bei Heilpraktikerbesuchen |
bei tariflicher Vereinbarung ist die Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich |
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip; Sie müssen nicht in Vorleistung treten; die Krankenkassen rechnen mit den Arztpraxen, Krankenhäuser etc. untereinander ab |
Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip; Privatpatienten wird eine Rechnung ausgestellt, erst dann erfolgt die Erstattung |
keine Gesundheitsprüfung |
Risikozuschläge oder Leistungsausschluss bei Vorerkrankungen; für Basistarife gelten weder Risikozuschläge, noch Leistungsausschlüsse - der Patient darf nicht abgelehnt werden; es gilt Versicherungspflicht |
Zahnersatz wird nur noch als Pauschale geleistet |
je nach Tarif sind 60 bis 90 Prozent der Zahnersatzkosten versicherbar; auch hochwertige Materialien, z.B. Gold, Keramik |
Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist je nach Krankenkasse möglich |
Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist möglich |
Durch einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt sind je nach Krankenkasse Beitragssenkungen möglich |
Durch vertraglich vereinbarten Selbstbehalt Beitragssenkungen möglich |